Aufnahmeantrag
Sie möchten Mitglied in der
Deutschen Gesellschaft für Sprachheilpädagogik - Landesgruppe Westfalen-Lippe e.V. werden?
Das ist eine gute Entscheidung - wir freuen uns auf Sie als neues Mitglied!
Bitte drucken Sie hier einen Aufnahmeantrag zum Ausfüllen bei Hand aus. Sie können den Aufnahmeantrag als PDF-Datei auch direkt mit dem PC ausfüllen und dann ausdrucken. . Auf jeden Fall schicken Sie ihn dann unterschrieben an die
Deutsche Gesellschaft für Sprachheilpädagogik e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Werderstraße 12
12105 Berlin
(Beim Klick auf den Link öffnet sich eine PDF-Datei. Wenn Sie dort oben rechts auf den Buttom 'Mit anderem Programm ansehen' klicken und im nächsten Dialogfeld auf 'Datei öffnen' gehen, öffnet sich ein mit dem PC ausfüllbares Formular. Nach Möglichkeit benutzen Sie bitte diese Variante, denn dann ist sichergestellt, dass Ihre Angaben später auf jeden Fall lesbar sind. Vielen Dank!)
oder
dgs-Landesgruppe Westfalen-Lippe e.V.
c/o Klemens Spanke
Stephanusstraße 18
33098 Paderborn
Zur Erinnerung:
- Pensionär*innen/Rentner*innen 50,00 p.a. (einmaliger Nachweis erforderlich)
- Lehrkräfte mit nicht mehr als 14 Wochenstunden 50,00 € p.a. (Nachweis jährlich bis zum 31.03. erforderlich)
- Teilzeitkräfte mit nicht mehr als 25 Wochenstunden 50,00 € p.a. (Nachweis jährlich bis zum 31.03. erforderlich)
- Kolleg*innen in Elternzeit / erwerbslose Kolleg*innen 50,00 € p.a. (Nachweis jährlich bis zum 31.03. erforderlich)
- Studierende/LAA 35,00 € p.a. (Nachweis jährlich bis zum 31.03. erforderlich)
dgs-Westfalen-Lippe e.V.
c/o Klemens Spanke
Stephanusstraße 18
33098 Paderborn
Im Mitgliedsbeitrag ist der Bezug der Fachzeitschrift "dgs Sprachheilarbeit - Praxis Sprache" (4 Print-Ausgaben mit zusätzlichen Download-Möglichkeiten + 2 digitale Ausgaben 'Forschung' jährlich, regulärer Abonnementspreis 45,80 € p.a.) enthalten.Achtung: andere dgs-Landesgruppen haben andere Mitgliedstarife. Weitere Infos hierzu über www.dgs-ev.de
Unsere Satzung
steht Ihnen hier zum Download bereit. Im Rahmen unserer Mitgliederversammlung am 19. März 2013 wurden jedoch einige Punkte auf Beschluss der Versammlung geändert, die leider in dieser Druckverserion noch nicht enthalten sind.
Mitgliedschaft
ist nur jahresweise möglich, d.h. Mitgliedsanträge, die nach dem 31.08. eines Jahres gestellt werden, gelten erst ab dem 01.01. des darauffolgenden Jahres.
Kündigungen sind bis zum 30.09. eines Jahres einzureichen, wenn Sie ab dem 01.01. des darauffolgenden Jahres wirksam werden sollen.




